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Coaching für Existenzgründer
 

Coaching und Beratung Konzept_bearbeitung

Wir bieten Einzelcoaching für Arbeitslose an, finanziert durch einen AVGS-Gutschein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) der Agentur für Arbeit, mit voller Förderung.

Auch Personen in Beschäftigungsverhältnissen, denen Arbeitslosigkeit droht, können den Vermittlungsgutschein beantragen.

 

Gründungszuschuss

Er wird gezahlt, wenn man bis zur Selbständigkeit:

 

 

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG 1 hat, mit bis zu 6 Monaten ALG 1 und 300 EUR zur sozialen Absicherung

  • sowie optional bis zu 9 Monaten Weiterzahlung der sozialen Absicherung

  • Kenntnisse und Fähigkeiten zur Selbständigkeit müssen nachgewiesen werden.

 

Die Schulungsstätte ist durch unseren Partner StartEffekt zertifiziert.

Maßnahmen-Nr. 443/4824/21

Nach Abschluss des Coachings erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie zur Beantragung verschiedener Finanzierung verwenden können.

Hier nur einige der möglichen Themenfelder:
  • Buchführung und Steuern

  • Umsetzungsprognose

  • Rechtsform und Kooperationen

  • Anmeldung und Zulassung

  • Erstellung und Weiterentwicklung des Businessplans

  • Erstellung und Weiterentwicklung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

  • Förderung und Finanzierung

  • Standort

  • private und betriebliche Absicherung

  • Marketing und Marketingplanung

  • Wettbewerbs- und Marktbetrachtung

  • Personal und Organisation

  • Rechnungswesen, Kalkulation, Buchführung

  • Übernahme / Franchise

  • Vor-Ort-Termine

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Wichtiger Hinweis                                                             

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsförderung, auf die kein Rechtsanspruch besteht!

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